Informationen für Landwirt:innen

Informationen für Landwirt:innen

Maul- und Klauenseuche (MKS) – Informationen für Bäuerinnen und Bauern

Was ist MKS?
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine sehr ansteckende Viruserkrankung für Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen, Schafe und andere Paarhufer. Wenn MKS auftritt, hat das oft schwere wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Länder. Auch andere Paarhufer wie Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Giraffen und Kamele können sich anstecken. Pferde können sich nicht anstecken.

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierten, unbelebten Objekten (Schuhe, Kleidung, Transportfahrzeuge etc.). Auch über die Luft können sie übertragen werden, und zwar über große Distanzen (bis zu 60 km über Land).

Man darf erkrankte Tiere nicht behandeln. Betroffene Betriebe müssen gekeult werden. Dort müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden, um die Krankheit nicht weiter zu verbreiten.

MKS_Biosicherheit_NTÖ 2025 in ÖSterreich

Aktuell: Neue Verordnung gegen MKS ab 14.04.2025!

Das Gesundheitsministerium hat am 12. April das zweite Paket mit Änderungen zur MKS-Verordnung bekanntgegeben. Es gilt ab Montag, dem 14. April. Die neue Regelung besagt, dass das Importverbot bestimmter Produkte nur noch für die Sperrzonen in der Slowakei und Ungarn gilt (siehe blaue Flächen in der Grafik unten). Es gilt also nicht mehr für ganz Ungarn und die Slowakei.

Die Europäische Kommission hat mit den Informationen aus Ungarn und der Slowakei eine neue Bewertung der Seuchenlage durchgeführt. Die Veterinärbehörden in der Slowakei und Ungarn haben viel gegen die Seuchen getan. Der letzte Fall wurde am 4. April gemeldet. Dadurch konnten die betroffenen Länder nun auf EU-Ebene eine geografische Differenzierung der Seuchenlage erwirken („Regionalisierung“). Dadurch kann die EU die betroffenen Regionen von der Teilnahme am Handel mit lebenden Tieren, Rindfleisch und Milch sperren.

Österreich führt seine Vorsichtsmaßnahmen bei der Einreise von Kraftfahrzeugen nach Österreich (Seuchenteppich) trotzdem weiter fort. Die Regionalisierung würde bei einem Ausbruch der MKS in Österreich ebenfalls bedeuten, dass nur die Sperrzonen von den Handelsrestriktionen betroffen wären und nicht das gesamte Staatsgebiet.

Die Grenzkontrollen bleiben weiterhin aufrecht, inklusive der Schließung der kleineren Grenzübergänge und der Biosicherheitsvorschriften für Betriebe.

Auch an den betroffenen Produktgruppen ändert sich nichts. Die Einfuhr von

  • lebenden, empfänglichen Tieren
  • frischem Fleisch von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
  • Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren
  • Nebenprodukte der Schlachtung von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
  • tierische Nebenprodukte (insbesondere Gülle und Mist) von empfänglichen Tieren
  • Jagdtrophäen
  • Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  • erlegtes Wild empfänglicher Arten
  • Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh nach Österreich (soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 in den (im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/672) genannten Gebieten geerntet wurden)

ist verboten

Biosicherheit am Betrieb einhalten!
Jeder tierhaltende Betrieb soll nun unbedingt folgende Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:

  • Einrichtung einer Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
  • Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
  • Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
  • Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
  • Aufruf zur Wachsamkeit
  • Die Einfuhr von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs und Stroh aus Ungarn und der Slowakei ist verboten!
  • Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!

Biosicherheit Rind (LKonline)

Biosicherheit Schaf und Ziege (LKonline)

Biosicherheit Schwein (LKonline)

Checklist zur Risikoabschätzung und Besuchsprotokoll (LKonline)

Weitere Informationen

Das Gesundheitsmisterium hat auf der Kommunikationsplattform Verbraucherinnengesundheit eine Infoseite zur Maul- und Klauenseuche eingerichtet. Im Frage und Antwort-Format werden alle wichtigen Aspekte der Krankheit, Biosicherheit und weitere Maßnahmen erklärt. Die Seite ist unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/faq_MKS.html zu finden.

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) stellt auf ihrer Homepage ebenfalls wichtige Informationen zur Maul- und Klauenseuche zur Verfügung. Die Seite kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Maul- und Klauenseuche – AGES

Nähere Informationen – Aufzeichnung zum TGÖ-Webinar, welches am Dienstag, den 01. April.2025 stattgefunden hat.

  • Aktuelles zur Tierseuchensituation aus dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit Mag. Florian Fellinger (Leitung Gruppe III/B, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
  • Maßnahmen zur Biosicherheit – Was kann ich tun, um meinen Bestand zu schützen? mit Dr. Michael Schmaußer (Tierarztpraxis Freising, Bestandsbetreuung Bayern)
  • Für die Beantwortung von Fragen standen außerdem Wendy Shell, Bio Risk Officer der AGES Mödling und Dr. Regina Zodtl, Expertin für Hygiene der Firma Garant zur Verfügung

Das Webinar ist unter folgendem Link abrufbar: Youtube-Aufzeichnung Webinar 1.4.2025